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Umweltverträglichkeitsprüfung: Nachbarn erhalten mehr Mitspracherechte

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Stellt eine Behörde fest, dass für ein Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, können künftig nicht nur Umweltorganisationen sondern auch Nachbarn Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Nationalrat bei seiner ersten Sitzung im heurigen Jahr beschlossen. Damit wollen die Abgeordneten in Anlehnung an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs wieder für mehr Rechtssicherheit bei Infrastrukturvorhaben sorgen. Derzeit entfaltet ein UVP-Feststellungbescheid laut EuGH- und VwGH-Judikatur wegen mangelnder Mitsprachemöglichkeit keine Bindungswirkung auf Einzelpersonen, das heißt, diese können im Materienverfahren selbst Einwände erheben.

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung gleichzeitig mit einem neuen Energie-Infrastrukturgesetz, das in Umsetzung einer EU-Verordnung mehr Versorgungssicherheit durch einen beschleunigten Ausbau von Energienetzen bringen soll. Ursprünglich sollten zu diesem Zweck Kompetenzen von den Ländern zum Bund verlagert werden, davon haben die Regierungsparteien letztlich jedoch Abstand genommen, weil das Gesetz im Nationalrat an der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu scheitern drohte. Eingebaut in das Gesetzespaket wurden auch Erleichterungen für den Ausbau von Bundesstraßen.

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