Neues Staatsschutzgesetz hat letzte parlamentarische Hürde genommen
Das neue Staatsschutzgesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Trotz anhaltender Bedenken der Opposition sprach sich die Mehrheit im Bundesrat dafür aus, keinen Einspruch gegen die neuen gesetzlichen Vorgaben für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und begleitende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz zu erheben. Auch ergänzende Änderungen im Telekommunikationsgesetz passierten die Länderkammer unbeeinsprucht. Hauptziel der neuen Bestimmungen ist ein effektiver Schutz vor terroristischen Bedrohungen, unter anderem sind erweiterte Observierungsbefugnisse der Behörden und der Aufbau einer umfangreichen Analysedatenbank vorgesehen. In Kraft wird das Gesetzespaket Anfang Juli, Teile davon werden bereits ab 1. März wirksam.
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