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EU-Pauschalreiserichtlinie: Tourismusausschuss plädiert für praktikable Umsetzung

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Viel Rückenwind im Tourismusausschuss erhielt ein Vorstoß der Regierungsfraktionen, regulatorische Belastungen für Beherbergungsbetriebe gering zu halten. Konkret geht es um die EU-Pauschalreiserichtlinie, die Zimmerbuchungen als Pauschalreisen definiert, wenn andere Leistungen ab einem Schwellenwert von 25% im Gesamtpreis inbegriffen sind – etwa Skipässe oder Eintrittskarten für Veranstaltungen. Weil Hoteliers bei derartigen Kombi-Angeboten gemäß heimischem Recht künftig eine Reisebürolizenz erwerben und zweimal Kammerumlage zahlen müssten, sprach sich der Ausschuss mit breiter Mehrheit für eine praktikable Umsetzung der Richtlinie aus.

Intensiv diskutierten die Ausschussmitglieder überdies einen FPÖ-Antrag auf mehr Rechtssicherheit für kleine Gastronomiebetriebe, die zu Stoßzeiten den engsten Familienkreis mithelfen lassen. Nicht nur die anderen Oppositionsparteien, auch die ÖVP stimmte dem Anliegen zu. Dennoch folgte die Volkspartei dem Argument des Koalitionspartners, rechtliche Schritte könne hier nur der Sozialausschuss setzen, und vertagte den Antrag mit der SPÖ. ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernosterer hofft allerdings, dass die Regierung im Zuge ihrer Entbürokratisierungsinitiative eine Lösung für die GastwirtInnen findet.

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