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Handyverbot am Steuer wird ausgeweitet

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Das Handyverbot im Straßenverkehr wird ausgeweitet. Ist AutofahrerInnen derzeit nur das Telefonieren während des Fahrens – ohne Freisprecheinrichtung – ausdrücklich verboten, ist in Zukunft grundsätzlich jede Handhabung eines Mobiltelefons am Steuer untersagt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Minister Gerald Klug wurde bereits vom Verkehrsausschuss des Nationalrats genehmigt. Betroffen vom verschärften Verbot sind etwa das Schreiben und Lesen von SMS und E-Mails sowie das Surfen im Internet. Lediglich als Navigationsgerät darf das Handy, abseits des Telefonierens mit einer Freisprecheinrichtung, künftig noch verwendet werden – vorausgesetzt es ist im Fahrzeug befestigt.

Begründet wird die mit breiter Mehrheit gebilligte Gesetzesinitiative damit, dass Ablenkung am Steuer zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen zählt. Mit der Novellierung des Kraftfahrgesetzes werden überdies Tachomanipulationen erschwert und ausdrücklich unter Strafe gestellt. Außerdem ist die Einrichtung einer Zulassungsevidenz und einer Deckungsevidenz für KFZ-Versicherungen vorgesehen.

Weitere Informationen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 308/2016