Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf werden doch nicht zusammengelegt
Die Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf werden doch nicht zusammengelegt. Der Justizausschuss des Nationalrats empfiehlt, die entsprechende Gesetzesbestimmung wieder aufzuheben. Eine eingehende Abwägung verfassungsrechtlicher Fragen spreche gegen einen gemeinsamen bundesländerübergreifenden Standort, begründen SPÖ und ÖVP die von ihnen ausgehende Initiative. Die Zusammenlegung war ursprünglich im Jahr 2012 beschlossen und mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 auf Juli 2016 verschoben worden. Nun soll sie endgültig abgeblasen werden.
Auch eine Reihe weiterer Gesetzesinitiativen wurde vom Justizausschuss beschlussreif gemacht. So ist, abseits der Novellierung des Suchtmittelgesetzes, etwa vorgesehen, die Opferrechte in der Strafprozessordnung auszuweiten, der Staatsanwaltschaft einen Zugriff auf das neue zentrale Kontenregister zu ermöglichen und die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate zu verlängern. Damit wird die vor einigen Jahren aus Spargründen vorgenommene Verkürzung des Gerichtsjahrs zum Teil wieder rückgängig gemacht. Außerdem sollen die Beschuldigtenrechte teilweise ausgebaut werden. Mit einem neuen Verwertungsgesellschaftsgesetz werden die Urheberrechte bei Online-Nutzung, etwa von Musik, in einigen Bereichen neu geregelt. Im Handelsvertretergesetz sind in Reaktion auf ein OGH-Urteil Klarstellungen in Aussicht genommen.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 341/2016
- Parlamentskorrespondenz Nr. 339/2016 (Kontenregister, Opferschutz)
- Novelle zum Suchtmittelgesetz
- Amtsverlust für Abgeordnete