Neues Gesetz bringt Basiskonto für alle und mehr Transparenz bei Kontogebühren
Ab Mitte September werden auch in Österreich alle Personen das Recht auf ein Basiskonto haben. Eine entsprechende Gesetzesvorlage von Sozialminister Alois Stöger hat bereits den Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats passiert. Damit soll, in Umsetzung einer EU-Richtlinie, etwa auch Obdachlosen und überschuldeten Personen die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben in Österreich erleichtert werden. Das Basiskonto wird demnach über alle grundlegenden Funktionen eines normalen Zahlungskontos verfügen, Überziehungen sind jedoch nicht möglich. Gratis ist das Konto aller Voraussicht nach nicht, besonders bedürftige Personen werden allerdings höchstens 40 € pro Jahr (statt 80 €) zahlen müssen.
Ziel des so genannten Verbraucherzahlungskontogesetzes ist überdies mehr Transparenz bei den Kontogebühren. Außerdem soll ein Bankenwechsel erleichtert werden. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit breiter Mehrheit, nur die NEOS scherten aus dem allgemeinen Konsens aus. Die Abstimmung im Nationalrat ist noch für den April in Aussicht genommen. Thema im Ausschuss waren auch die finanzielle Zukunft des Vereins für Konsumenteninformation und andere Konsumentenschutzfragen.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 393/2016 (Basiskonto, Oppositionsanträge)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 392/2016 (Aussprache über aktuelle Themen)