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Fix: Recht auf Asylverfahren kann künftig vorübergehend eingeschränkt werden

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Flüchtlinge werden in Österreich künftig nur noch ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn eine Überforderung der staatlichen Behörden bzw. eine Überlastung der öffentlichen Dienste droht. SPÖ, ÖVP und Team Stronach stimmten im Nationalrat dafür, entsprechende Sonderbestimmungen in das Asylgesetz einzubauen. Damit erhält die Regierung das Recht, die Notbremse zu ziehen, sollte die Zahl der Asylanträge eine bestimmte Grenze überschreiten. Außerdem sieht das verabschiedete Asylrechtspaket die Einführung eines vorerst auf nur drei Jahre befristeten Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug vor. Österreich soll dadurch als Zielland für Flüchtlinge unattraktiver werden. Heftige Kritik an der Novelle kommt von den Grünen und den NEOS, auch vier SPÖ-Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz.

Auf der Regierungsbank nahm bei der Debatte erstmals der neue Innenminister Wolfgang Sobotka Platz. Er war den Abgeordneten zuvor von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner offiziell vorgestellt worden. Sobotka nannte unter anderem die Terrorismusbekämpfung sowie die Bekämpfung von Drogen- und Schlepperkriminalität als seine Prioritäten und bekräftigte, alles zu unternehmen, um den hohen Sicherheitsstandard in Österreich aufrecht zu erhalten.

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