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Schockbilder und Verkaufsverbote: Nationalrat setzt neues Tabakgesetz auf Schiene

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Der Nationalrat hat in der ersten von insgesamt drei Arbeitssitzungen Ende April gleich mehrere Gesetzesvorhaben auf Schiene gebracht. Neben dem Asylrechtspaket stimmten die Abgeordneten auch einer Novelle zum Tabakgesetz und adaptierten Zulassungsbestimmungen für Hausapotheken zu. Außerdem beschlossen sie, die endgültige Auflösung des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) in die Wege zu leiten und die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) mit neuen Aufgaben zu betrauen. Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit verschiedenen Anliegen, die FPÖ machte unter anderem gegen den Einsatz von "Lockspitzeln" bei KassenärztInnen mobil. In der Aktuellen Stunde kündigte Infrastrukturminister Gerald Klug ein Investitionspaket in der Höhe von 25 Mrd. € bis zum Jahr 2021 für den Ausbau von Verkehrsnetzen und von Breitbandinternet an.

Gemäß der Novelle zum Tabakgesetz werden drastische Schockbilder von Raucherlungen und eindeutige Warnhinweise künftig auch in Österreich auf Zigarettenpackungen zu sehen sein. Gleichzeitig wird der Verkauf von Mentholzigaretten und anderen Tabakprodukten mit charakteristischen Aromen und Zusatzstoffen wie Vitaminen verboten. Das gleiche gilt für Kautabak. Auch E-Zigaretten und Liquids müssen mit Warnhinweisen versehen werden. Zudem werden sie in das Werbe- und Versandhandelsverbot miteinbezogen. Mit der Novelle zum Apothekengesetz will der Nationalrat rund hundert zusätzliche Hausapotheken absichern.

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