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Strengere Regeln für Mandatsverlust: Breite Mehrheit für Gesetzesantrag

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Die neuen Regeln für den Mandatsverlust von Abgeordneten sind endgültig auf Schiene. Zum Abschluss der Plenarwoche stimmte der Nationalrat dem Gesetzespaket auch in Dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Die Debatte darüber wurde bereits tags davor geführt, neben den Koalitionsparteien stellten sich auch die FPÖ und das Team Stronach hinter die Initiative. Die Grünen und die NEOS fürchten hingegen, dass die neuen Bestimmungen ebenso zahnlos sein werden wie die bestehenden.

Dem Gesetzesbeschluss zufolge droht Abgeordneten künftig bereits dann ein Mandatsverlust, wenn sie rechtskräftig zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt wurden. Derzeit ist das erst bei einer einjährigen Gefängnisstrafe der Fall. Außerdem werden die Amtsverlust-Regelungen in Hinkunft nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute, den Bundespräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und die Mitglieder der Volksanwaltschaft gelten. Dass auch weiterhin nicht jede Verurteilung automatisch zu einem Amtsverlust führt, wird unter anderem damit begründet, dass in erster Linie der Wähler und nicht die Justiz entscheiden soll, wer im Nationalrat sitzt. FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan will auch Justizirrtümer nicht ausschließen.

Neu angelobt im Nationalrat wurde Karl Öllinger. Er folgt Daniela Musiol nach, die ihr Mandat zurückgelegt hat. Öllinger saß bereits in den Jahren 1994 bis 2013 für die Grünen im Hohen Haus. Keine Zustimmung erteilte der Nationalrat einer behördlichen Verfolgung von Öllingers Fraktionskollegen Wolfgang Zinggl, gegen ihn liegt eine Anzeige wegen übler Nachrede vor.

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