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Wissenschaftsausschuss: Mehr Studienbeihilfe für ältere Studierende

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Studierende über 27 Jahre sollen künftig besser gefördert werden. Einstimmig verabschiedete der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats eine Änderung zum Studienförderungsgesetz, die für ältere Studierende einen monatlichen Zuschlag von 30 Euro zur Studienbeihilfe vorsieht. Außerdem sollen künftig BeihilfenbezieherInnen, die noch bei den Eltern wohnen, Anspruch auf eine erhöhte Studienbeihilfe von 679 Euro haben. Derzeit steht diese Förderung nur Studierenden zu, die vom Studienort eine längere Strecke zum Elternwohnsitz fahren. Kostenzuschüsse zur Kinderbetreuung sind ebenfalls im Gesetzesvorschlag verankert. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner betont, mit den Maßnahmen reagiere man auf die Veränderungen in der Lebensrealität der Studierenden.

Trotz ihrer Zustimmung zur Regierungsvorlage bemängelten die Grünen, aufgrund zu niedriger Studienförderung müssten viele StudentInnen weiterhin nebenbei arbeiten. Von den Regierungsparteien wurden Nachbesserungen zugesichert, die SPÖ schlägt etwa für leistbares Wohnen die Wiedereinführung der Heimförderung vor. Vorangegangen war dem aktuellen Gesetzesentwurf eine Arbeitsgruppe der österreichischen Hochschulkonferenz zum Thema "Soziale Absicherung Studierender".

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