NEWS - ARCHIV

Rechte des Bundespräsidenten: Unterausschuss wird über Reformen beraten

Dieser Artikel wurde archiviert.

Noch ist nicht fix, ober der gewählte Bundespräsident Alexander Van der Bellen tatsächlich wie vorgesehen am 8. Juli von der Bundesversammlung angelobt werden kann. Aufgrund der Anfechtung der Wahl durch die FPÖ beim Verfassungsgerichtshof konnte das Wahlergebnis bisher nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Eine Wiederholung der Stichwahl ist nicht ausgeschlossen.

Unabhängig davon, wer neuer Bundespräsident in Österreich wird, soll nun aber ein Nachdenkprozess darüber gestartet werden, inwieweit die im Jahr 1929 verankerten Rechte des Bundespräsidenten heute noch zeitgemäß sind. Die Abgeordneten wollen gemeinsam mit ExpertInnen in einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses in aller Ruhe unter anderem über das Verhältnis zwischen Bundespräsident, Bundesregierung und Nationalrat und die Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren beraten. Konkrete Reformvorschläge liegen noch nicht am Tisch, im Wahlkampf wurde aber immer wieder hinterfragt, ob die Befugnisse des Bundespräsidenten, etwa in Bezug auf die Entlassung der Regierung, nicht zu weit gehen. Auch das Recht, uneheliche Kinder zu legitimieren und Straftäter zu begnadigen, ist umstritten.

Abgelehnt wurde die Einsetzung eines Unterausschusses von der FPÖ und vom Team Stronach. Sie sehen in Bezug auf die Kompetenzen des Bundespräsidenten keinen größeren Reformbedarf.

Weitere Informationen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 712/2016