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Polizei erhält erweiterte Befugnisse zur Verbrechensprävention

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Die Polizei erhält zur Bekämpfung terroristischer und anderer Straftaten weitere Befugnisse. Vor allem der Aspekt der Prävention steht im Mittelpunkt einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und begleitender Gesetzesänderungen, die vor kurzem vom Innenausschuss des Nationalrats gebilligt wurden. Unter anderem wollen die Abgeordneten mit so genannten "Gefährderansprachen" und Meldepflichten extremistisch motivierten Straftaten vorbeugen. Außerdem sollen neue gesetzliche Bestimmungen die Verletzung der sexuellen Integrität von Frauen sowie familiäre Gewalt verhindern helfen.

Besonders umstritten sind neue Wegweisungs- und Strafbefugnisse der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Durch vage Formulierungen öffne man Willkür Tür und Tor, kritisieren die Grünen und die NEOS. FPÖ und Team Stronach stimmten dem Gesetzespaket hingegen zu. Seitens der Koalitionsparteien hoben die Abgeordneten Gisela Wurm und Michaela Steinacker vor allem die Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt und Belästigung hervor.

Im Gesetzespaket enthalten sind darüber hinaus eine organisatorische Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei sowie erhöhte Sicherheitsvorkehrungen in Amtsgebäuden des Innenministeriums. Auch auf ehrliche FinderInnen kommen einige Neuerungen zu.

Grünes Licht gab der Ausschuss auch für die Umwandlung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in eine Bundesanstalt. Auf Basis von Oppositionsanträgen diskutierten die Abgeordneten unter anderem über Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht und im Waffenrecht.

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