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"Stören der öffentlichen Ordnung": Polizeiliches Einschreiten wird erleichtert

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Wer andere Leute im öffentlichen Raum belästigt oder anderweitig stört, muss künftig rascher als bisher mit einem Einschreiten der Polizei rechnen. Anders als nach geltendem Recht ist eine besonders rücksichtlose Verhaltensweise künftig nicht mehr Voraussetzung für eine Strafe wegen "Störung der öffentlichen Ordnung". Vielmehr kann bereits ein Verhalten geahndet werden, "das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Eine entsprechende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde vom Nationalrat mit breiter Mehrheit verabschiedet. Gleichzeitig erhält die Polizei neue Wegweisebefugnisse, der Strafrahmen für ungebührendes Verhalten in der Öffentlichkeit wird von 350 € auf 500 € erhöht.

Kritisiert wird die neue Regelung von den Grünen und den NEOS. Ihrer Meinung nach erhält die Polizei durch die vage Formulierung viel zu viel Ermesssensspielraum. Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser befürchtet etwa, dass sich eine Gruppe von RaucherInnen vor einem Lokal, die den Gehsteig verstellt, bereits strafbar machen könnte. FPÖ und Team Stronach stellten sich hingegen hinter das umfangreiche Gesetzespaket, das auch zahlreiche andere Maßnahmen zur präventiven Verhinderung von Straftaten enthält. Unter anderem geht es darum, religiös und ideologisch motivierten Terrorakten durch Meldepflichten vorzubeugen und Frauen vor sexueller Belästigung in der Öffentlichkeit zu schützen.

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