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Rechnungshof unzufrieden mit Informationen zur Parteienförderung

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Kaum aufschlussreiche Ergebnisse lieferte bislang die Kontrolle der Parteienförderung, die der Rechnungshof (RH) 2012 als Sonderaufgabe übertragen bekam. Laut Parteiengesetz (PartG) darf der Rechnungshof die Rechenschaftsberichte der politischen Parteien nur formal überprüfen und veröffentlichen. Angaben zur Vermögenssituation einer Partei, ihren Ausgaben für Wahlwerbung und zur Verwendung der Parteienförderung fehlen aber in diesen Berichten, geht aus einem Schreiben des Kontrollorgans hervor, auch mangle es an Sanktionsmöglichkeiten, falls keine Informationen geliefert werden. Transparenz hinsichtlich der Parteienfinanzierung werde somit nicht erreicht, verdeutlichte RH-Präsidentin Margit Kraker im Rechnungshofausschuss des Nationalrats. Unter den Parteien besteht großteils Konsens, die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle des Rechnungshofs bei Parteien zu optimieren, ein diesbezüglicher NEOS-Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Große Mängel bei der Budgetkontrolle orteten die RechnungshofprüferInnen im Zusammenhang mit dem Burgtheater-Finanzskandal, der 2014 publik wurde. Zur politischen Verantwortung, die im Ausschuss debattiert wurde, sagte Kulturminister Thomas Drozda, er habe als Geschäftsführer der Burg bis 2008 das Haus in gutem finanziellen Zustand übergeben. Damit die Misswirtschaft der nachfolgenden Geschäftsführung sich nicht wiederholt, wird unter anderem ein Compliance-Verantwortlicher in der Bundestheater-Holding eingesetzt, so Drozda. Um die Notwendigkeit von Bezirkshauptmannschaften drehte sich die Ausschussdebatte zu den finanziellen Auswirkungen der Zusammenlegung von Gemeinden in Österreich.

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