NEWS - ARCHIV

Rechnungshof kritisiert Verzögerung bei neuem Lehrerdienstrecht

Dieser Artikel wurde archiviert.

Das neue Lehrerdienstrecht könnte viel Einsparung im Bildungsbereich bringen – würde es richtig genutzt, so der Rechnungshof (RH). Tatsächlich entgingen jedoch dem Staat Milliarden dadurch, dass neben dem 2013 geschaffenen Dienst- und Besoldungsschema für neue LehrerInnen auch das alte Regelwerk weiterhin wählbar ist, und zwar bis 2019. Im Rechnungshofausschuss des Nationalrats erklärte RH-Präsidentin Margit Kraker, die Übergangsfrist sei unbedingt zu verkürzen, ansonsten verzögere man notwendige Reformen. Kern des einheitlichen Dienstrechts für alle Landes- und BundeslehrerInnen ist ein erhöhtes Einstiegsgehalt bei abgeflachter Gehaltskurve und längeren Unterrichtszeiten.

Dem Thema Bildung widmete sich der Ausschuss überdies mit RH-Berichten zu Landesschulräten, Fördermaßnahmen für Begabte und SchülerInnen mit Migrationshintergrund sowie mit einer Follow-up-Prüfung zur Neuen Mittelschule.

Weitere Informationen: