Rechnungshof kritisiert Verzögerung bei neuem Lehrerdienstrecht
Das neue Lehrerdienstrecht könnte viel Einsparung im Bildungsbereich bringen – würde es richtig genutzt, so der Rechnungshof (RH). Tatsächlich entgingen jedoch dem Staat Milliarden dadurch, dass neben dem 2013 geschaffenen Dienst- und Besoldungsschema für neue LehrerInnen auch das alte Regelwerk weiterhin wählbar ist, und zwar bis 2019. Im Rechnungshofausschuss des Nationalrats erklärte RH-Präsidentin Margit Kraker, die Übergangsfrist sei unbedingt zu verkürzen, ansonsten verzögere man notwendige Reformen. Kern des einheitlichen Dienstrechts für alle Landes- und BundeslehrerInnen ist ein erhöhtes Einstiegsgehalt bei abgeflachter Gehaltskurve und längeren Unterrichtszeiten.
Dem Thema Bildung widmete sich der Ausschuss überdies mit RH-Berichten zu Landesschulräten, Fördermaßnahmen für Begabte und SchülerInnen mit Migrationshintergrund sowie mit einer Follow-up-Prüfung zur Neuen Mittelschule.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1336/2016 (Dienstrecht)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1340/2016 (Landesschulräte)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1339/2016 (Begabtenförderung, Migrationshintergrund, Neue
- Mittelschule)