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Kronzeugenregelung wird für weitere fünf Jahre verlängert

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Die im Jahr 2011 eingeführte Kronzeugenregelung wird um weitere fünf Jahre verlängert. Die gesetzlichen Bestimmungen werden allerdings in einigen Punkten adapiert. Das hat der Justizausschuss des Nationalrats einstimmig beschlossen. Demnach bleibt zwar der Grundgedanke bestehen, dass der Kronzeuge aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten muss und sein Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat zu übersteigen hat, im Detail wird es aber zu einigen Nachbesserungen kommen. So sollen potenzielle Kronzeugen rascher erfahren, ob ihre Angaben für eine Anerkennung des Kronzeugenstatus ausreichend sind. Begründet wird die befristete Verlängerung damit, dass es bislang zu wenige Fälle gab, um die Wirksamkeit der Regelung effektiv überprüfen zu können.

Weitere Punkte des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes betreffen das Recht auf die unverzügliche Verständigung eines Verteidigers im Falle einer Festnahme und dessen Beiziehung zu Vernehmungen sowie die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Diversion im Erwachsenenstrafrecht. Darüber hinaus empfiehlt der Justizausschuss eine Anhebung der Mindestversicherungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherungen, erweiterte Veröffentlichungspflichten für große börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse und diverse berufsrechtliche Änderungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen. Hinsichtlich der Behandlung von Strafgefangenen in öffentlichen Krankenanstalten haben sich Bund und Länder auf eine neue Kostenersatzregelung geeinigt.

Was die Reform der Sachwalterschaft betrifft, ist Justizminister Wolfgang Brandstetter zuversichtlich, Finanzminister Schelling trotz vorläufiger Mehrkosten vom neuen Erwachsenenschutzgesetz überzeugen zu können. Die Anfang Jänner in Kraft getretene Strafrechtsreform zeigt bereits Wirkung, es gibt deutlich mehr Verfahren wegen sexueller Belästigung und wegen Verhetzung. Mit einem neuen Straftatbestand will das Justizministerium das Vorgehen gegen "Reichsbürger" und ähnliche staatsfeindliche Bewegungen erleichtern. In Kürze vorlegen will Brandstetter auch einen Gesetzentwurf zur Reform des Maßnahmenvollzugs.

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