Mindestsicherung: BezieherInnen bleiben weiter krankenversichert
Die im Jahr 2010 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundeseinheitliche Mindestsicherung für Personen ohne Einkommen und Vermögen läuft mit Jahresende aus. Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung sind gescheitert, da einzelne Bundesländer auf einen Deckel für Mehrkindfamilien und gekürzte Zahlungen für anerkannte Flüchtlinge beharren. Nun wird zumindest sichergestellt, dass die MindestsicherungsbezieherInnen krankenversichert bleiben. Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats einstimmig genehmigt. Der Bund wird demnach weiter einen erheblichen Teil der Kosten übernehmen. Die Regelung ist vorläufig auf zwei Jahre befristet, grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Mindestsicherung bei den Bundesländern.
Gebilligt wurde vom Hauptausschuss auch die Niederlassungsverordnung 2017. Demnach dürfen im kommenden Jahr, abseits von EU-BürgerInnen und Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte, bis zu 5.853 Personen nach Österreich zuwandern. Das ist ein leichtes Plus gegenüber 2016 von 197 Personen. Die meisten Quotenplätze entfallen weiter auf den Familiennachzug. Rückgängig sind die Quoten für SaisonarbeiterInnen (4.000 Personen) und ErntehelferInnen (600 Personen).
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