NEWS - ARCHIV

Verkehrssicherheitspaket bringt auch Neuerungen für Raser und Alko-Lenker

Dieser Artikel wurde archiviert.

Wer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf Österreichs Straßen geblitzt wird, kann künftig auch wegen anderer Verkehrsdelikte belangt werden. Etwa wenn auf dem Radarfoto zu sehen ist, dass ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder gegen die Gurten- bzw. die Sturzhelmpflicht verstoßen wurde. Das hat Nationalrat in der letzten Plenarwoche im heurigen Jahr auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen. Die Maßnahme ist Teil eines umfangreichen Verkehrssicherheitspakets, das Minister Jörg Leichtfried geschnürt hat.

Zum Paket gehören auch die Verlängerung des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre, die Erweiterung des Katalogs der Probeführerscheindelikte um die Benützung von Handys am Steuer, ein stärkere Ausrichtung der Mopedausbildung auf Risikokompetenz sowie eine einheitliche statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Außerdem erhält Verkehrsminister Leichtfried freie Bahn für die Erprobung so genannter Alko-Locks. Durch Alkoholwegfahrsperren sollen Alko-LenkerInnen künftig den Entzug ihres Führerscheins abwenden können, wobei die Teilnahme am Pilotprojekt freiwillig ist.

Gebilligt hat der Nationalrat darüber hinaus diverse Maßnahmen zur Förderung von Elektromobilität. So sollen Elektrofahrzeuge künftig eine grüne Nummertafel erhalten. TaxifahrerInnen dürfen in Hinkunft die Mitnahme von Assistenzhunden ohne Maulkorb und Leine nicht verweigern. Vorberaten wurden die Gesetzesvorhaben im Verkehrsausschuss, dort war auch der sechsjährige Rahmenplan für Investitionen in die Schieneninfrastruktur Diskussionsthema.

Weitere Informationen: