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Bundesrat: EU-Trinkwasserrichtlinie verletzt Subsidiaritätsprinzip

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Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat sich diesmal besonders komplexer EU-Vorhaben angenommen und zum Entwurf der Neuformulierung der Trinkwasserrichtlinie eine Subsidiaritätsrüge nach Brüssel geschickt. Darüber hinaus diskutierte er über die EU-Pläne zur Reform des Mehrwertsteuersystems und Regelungen zu atypischen und prekären Arbeitsverhältnissen.

Die Zielsetzungen der Trinkwasserrichtlinie – Sicherung der Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch, Gewährleistung des Zugangs zu sauberem und gesundem Trinkwasser, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit – werden von den Bundesrätinnen und Bundesräten grundsätzlich begrüßt. Sie bezweifeln jedoch, dass man mit dem vorliegenden Entwurf, diese Ziele auch und damit einen Mehrwert erreicht.

So weisen ÖVP, FPÖ und Grüne in der Subsidiaritätsrüge darauf hin, dass gemäß der Wasserrahmenrichtlinie bereits genaue Regelungen zur Überprüfung des Wassers besteht, weshalb eine Systemänderung auf einen risikobasierten Ansatz als nicht sinnvoll erachtet wird. Dieser Ansatz sieht etwa die Verpflichtung zur Durchführung von Gefahrenbewertungen von Wasserkörpern sowie zur Bewertung der Risiken in Zusammenhang mit Hausinstallationen vor. Was die Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit betrifft, so lassen diese laut LändervertreterInnen einen erhöhten Verwaltungsaufwand befürchten, ohne dabei ressourcenschonende Verfahren zu erzielen. Für die SPÖ war der Antrag zu dünn, weshalb sie diesen nicht unterstützte.

Grundsätzlich befürwortete der EU-Ausschuss auch die geplanten Änderungen des Mehrwertsteuersystems, äußerst kritisch wird jedoch die vorgesehene Flexibilisierung der Steuersätze gesehen, weil dies zu massivem Steuerwettbewerb innerhalb der Union führen würde. Gemischt fiel auch die Bewertung der Richtlinie zu atypischen und prekären Arbeitsverhältnissen aus.

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