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Plenarsitzungen können künftig als Video-on-Demand angeboten werden

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Wer sich über den Wortlaut der Debatten in Nationalrat und Bundesrat informieren will, ist bald nicht mehr nur auf die Stenographischen Protokolle angewiesen. Die Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat sollen künftig auch über Video-on-Demand abrufbar sein. Möglich wird dies durch entsprechende Klarstellungen im Urheberrechtsgesetz, die der Justizausschuss einstimmig verabschiedete. Derzeit ist die Zulässigkeit der Nutzung aus urheberrechtlicher Perspektive noch unklar, da die freie Werknutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Reden nur "zu Zwecken der Berichterstattung" möglich ist. Nun wird das Wort "Berichterstattung" durch "Informationszwecke" ersetzt und damit die notwendige Klarstellung vorgenommen.

Die Novelle stieß im Justizausschuss bei allen Fraktionen auf positives Echo. Ihr Kernpunkt ist allerdings die erleichterte Werknutzung für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Diese sollen nun in Umsetzung einer auf dem Vertrag von Marrakesch basierenden EU-Richtlinie einen freien Zugang zu bestimmten veröffentlichten Werken wie Büchern in einem barrierefreien Format - etwa Braille-Schrift - erhalten.

Die Justizausschuss beschloss außerdem ein so genanntes Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz und genehmigte einen Ressortbericht über die internationalen Haftungsinstrumente bei Atomschäden. Von Seiten der Opposition standen Anträge zu den Themen Ehe für alle, Gruppenverfahren, Gerichtsgebühren, Bestellungsmodus beim OGH sowie Gerichtspraxis zu Sprache auf der Tagesordnung. Diese wurden allerdings vertagt.

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