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Anrechnung von Karenzzeiten: Abgeordnete stellen Sozialpartnern Rute ins Fenster

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In der Sache selbst sind sich die Abgeordneten weitgehend einig. Beschäftigte, die in Karenz gehen, sollen keine beruflichen Nachteile haben, etwa was automatische Gehaltsvorrückungen oder den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche betrifft. Unklar ist allerdings, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Ist das eine Sache der Kollektivverträge oder soll man eine gesetzliche Regelung beschließen? Der Sozialausschuss des Nationalrats stellt den Sozialpartnern jetzt jedenfalls die Rute ins Fenster. Gibt es im Rahmen der diesjährigen Herbstlohnrunde keine Einigung, wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in einer mit Stimmenmehrheit gefassten Entschließung. Die Initiative dazu kam von den Koalitionsparteien; SPÖ und Liste Pilz sprachen sich für eine sofortige Gesetzesänderung aus.

Weitere Diskussionsthemen im Sozialausschuss waren u.a. die sechste Urlaubswoche, der versperrte Zugang für Asylwerber zu einer Lehre in Mangelberufen, die Fortsetzung der Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Langzeitarbeitslose und die Einführung einer Pensionsautomatik. Was die Mindestsicherung betrifft, stellte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein einen Gesetzentwurf für November in Aussicht.

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