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Länder erhalten alleinige Gesetzgebungskompetenz für "Kinder- und Jugendhilfe"

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Für Gesetze im Bereich "Kinder und Jugendhilfe" werden künftig alleine die Bundesländer zuständig sein. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat im zweiten Anlauf mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ grünes Licht für ein entsprechendes Gesetzespaket gegeben. Die Kompetenzen werden allerdings erst dann übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie in Kraft getreten ist. Damit will man weiterhin österreichweit einheitliche Qualitätsstandards sicherstellen. Mit dem Paket werden darüber hinaus zahlreiche weitere Zuständigkeiten entflochten und etwa die Datenschutzkompetenzen ab 2020 beim Bund gebündelt.

Ebenfalls gebilligt hat der Verfassungsausschuss den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst. Die Gehälter für die BeamtInnen und Vertragsbediensteten werden 2019 – sozial gestaffelt – zwischen 2,51% und 3,45% erhöht, im Durchschnitt beträgt das Plus 2,76%. Für einige SpitzenpolitikerInnen wird es hingegen wieder eine "Nulllohnrunde" geben. Neben den Regierungsmitgliedern betrifft das etwa auch den Bundespräsidenten und das Nationalratspräsidium. Thema im Ausschuss waren auch medienpolitische Fragen.

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