Gleichbehandlungsausschuss hat Beratungen über Frauenvolksbegehren abgeschlossen
Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats hat seine Beratungen über das Frauenvolksbegehren abgeschlossen. In insgesamt zwei Hearings haben die Abgeordneten gemeinsam mit Expertinnen und Experten neun Detailbereiche beleuchtet, die von "Macht teilen", "Geld teilen" und "Arbeit teilen" bis hin zu "Gewalt verhindern" und "Schutz gewähren" reichten. Ein erstes Ergebnis der Beratungen ist eine Entschließung zum Thema Gewaltschutz, wobei sich der Ausschuss unter anderem für eine leicht zu merkende Notrufnummer für Frauen und mehr Plätze für von Gewalt betroffene Frauen ausspricht. Weitere Entschließungen könnten im Zuge der Nationalratsdebatte beschlossen werden. Die InitiatorInnen des Volksbegehrens hoffen jedenfalls, dass ihre Anliegen nicht in der Schublade verschwinden.
Auch zum "Don't Smoke"-Volksbegehren haben die Abgeordneten ein zweites Expertenhearing im Gesundheitsausschuss abgehalten. Dabei ging es vor allem um das Thema Passivrauchen und ArbeitnehmerInnenschutz. Studien haben gezeigt, dass man auch in Nichtraucherbereichen von Lokalen häufig schädlichem Tabakrauch ausgesetzt ist. Die Beratungen im Gesundheitsausschuss werden am 19. März fortgesetzt.
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