Bundesrat: Neue Karfreitags-Regelung nimmt auch letzte parlamentarische Hürde
Die neue Karfreitags-Regelung hat auch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte mehrheitlich dafür, keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Damit kann die neue Regelung noch vor dem heurigen Karfreitag am 19. April in Kraft treten. Die SPÖ übte auch in der Bundesratssitzung scharfe Kritik an der Regelung. Ihre Anträge, der Regelung einen Riegel vorzuschieben und einen gesetzlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen einzuführen, fand in der Länderkammer lediglich die Unterstützung der Grünen.
Gemäß den neuen Bestimmungen ist der Karfreitag auch für ProtestantInnen und AltkatholikInnen künftig kein gesetzlicher Feiertag mehr. Stattdessen erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch darauf, einen ihrer Urlaubstage an einem bestimmten Tag als "persönlichen Feiertag" zu konsumieren.
Auch die weiteren Beschlüsse des Nationalrats vom 27. Februar haben die Länderkammer passiert. Dabei geht es etwa um die künftige Ausstattung der E-Card mit einem Foto, gesetzliche Vorkehrungen für einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU und die Gewährung von Kinderbetreuungsgeld an Krisenpflegeltern. In der Aktuellen Stunde hob Justizminister Josef Moser die Bedeutung der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in der gesamten EU hervor.
Zu Beginn der Sitzung waren Günter Kovacs (SPÖ/Burgenland) und Michael Schilchegger (FPÖ/Oberösterreich) als neue Mitglieder des Bundesrats angelobt worden. Sie folgen Inge Posch-Gruska bzw. Michael Raml nach.
Eine von Bundesratspräsident Ingo Appé initiierte Veranstaltung befasste sich bereits am Vortag mit dem Thema "Trinkwasser und Klimawandel". Er unterstrich, dass Trinkwasserversorgung als wesentliches Element der Daseinsvorsorge und Zukunftssicherung in Österreich nicht zur Handelsware degradiert werden dürfe. Die Veranstaltung bildete den Auftakt zu Appés Schwerpunkt "Trinkwasser schützen und sichern", der mit einer parlamentarischen Enquete am 8. Mai 2019 fortgesetzt werden soll.
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