Kopftuchverbot für Volksschulkinder: Ausschuss hat Beratungen erneut vertagt
Das Vorhaben der Regierung, das Kopftuch für Kinder aus Volksschulen zu verbannen, lässt weiter auf sich warten. Der Unterrichtsausschuss des Nationalrats vertagte bereits zum zweiten Mal die Beratungen über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Koalitionsparteien. Zugutekommen sollte das Kopftuchverbot demnach vor allem muslimischen Mädchen bis zu ihrem 11. Geburtstag. Ihr Recht auf freie Entfaltung und Integration im Bildungswesen dürfe nicht durch erzwungene Verhüllung behindert werden, unterstrich auch die Autorin Zana Ramadani bei einem Hearing im Ausschuss. Für den Soziologen Kenan Güngör ist das Verbot als Einzelmaßnahme dagegen zu wenig, um den Herausforderungen der Integration muslimischer EinwanderInnen zu begegnen. Vielmehr sieht er die Gefahr, dass sich moderate MuslimInnen dadurch noch stärker ausgegrenzt fühlen.
Die Oppositionsparteien vermissen ebenfalls flankierende Maßnahmen zum Kopftuchverbot. So fordern SPÖ, NEOS und JETZT unter anderem mehr Unterstützungspersonal an Schulen. Laut Bildungsminister Heinz Faßmann laufen derzeit Gespräche mit den Bundesländern über den Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen.
Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und JETZT vom Auschuss verabschiedet wurden hingegen adaptierte gesetzliche Bestimmugnen für die neuen Deutschförderklassen. Demnach sollen SchülerInnen im Schuljahr 2018/19 den Besuch dieser Fördermaßnahme außerhalb des Regelunterrichts auch dann vorzeitig beenden können, wenn sie erst im nächsten Schuljahr voraussichtlich das erforderliche Sprachniveau erreichen. Sobald die standardisierten Testungen zur Feststellung der Sprachkompetenz bundesweit implementiert sind, soll diese Ausnahmeregelung jedoch wieder entfallen.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 280/2019 (Kopftuchverbot)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 282/2019 (Deutschförderklassen)