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Verfassungsausschuss hat Beratungen über ORF-Volksbegehren abgeschlossen

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Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat die Beratungen über das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren" abgeschlossen. Nach zwei durchgeführten Hearings werden die Abgeordneten dem Plenum einen Bericht ohne konkrete Empfehlungen vorlegen. Damit ist weiter offen, ob und inwieweit die Finanzierung des ORF künftig auf neue Beine gestellt wird. Volksbegehrens-Initiator Rudolf Gehring pochte im Ausschuss jedenfalls darauf, dass künftig nur noch jene ein Programmentgelt zahlen, die das ORF-Programm tatsächlich nutzen.

Im Mittelpunkt des zweiten Hearing stand die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender in anderen europäischen Ländern. Wie der wissenschaftliche Dienst des Parlaments erhoben hat, haben derzeit 13 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein gebührenfinanziertes Rundfunkmodell, während in 14 Staaten die Finanzierung überwiegend aus öffentlichen Mitteln erfolgt. Jedes Modell habe Vor- und Nachteile sagte der Medienwissenschaftler Paul Clemens Murschetz, der arrivierte dänische Journalist Lasse Jensen sieht eine Budgetfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wegen drohender verstärkter politischer Abhängigkeit allerdings kritisch. Der Nationalrat wird sich am 24. April mit dem Bericht des Ausschusses befassen.

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