Bundesagentur soll Betreuung und Rechtsberatung von AsylwerberInnen übernehmen
Seit dem Jahr 2003 werden die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge – im Auftrag des Bundes – von privaten Betreibern geführt. Auch die Rechts- und Rückkehrberatung für Flüchtlinge ist in weiten Teilen ausgelagert. Das soll sich nun ändern. Ab Mitte 2020 bzw. Anfang 2021 wird eine staatliche Agentur diese Aufgaben übernehmen. Der Innenausschuss des Nationalrats hat bereits grünes Licht für ein entsprechendes Vorhaben der Regierung gegeben. ÖVP und FPÖ erwarten sich von der neuen Bundesagentur (BBU) insbesondere mehr Kosteneffizienz. Zudem wollen sie den Anteil der freiwilligen Ausreisen an den Außerlandesbringungen steigern. SPÖ, NEOS und JETZT stimmten der Regierungsvorlage nicht zu. Die Opposition kritisiert die künftig fehlende Unabhängigkeit der Rechtsberatung bei Asylverfahren und ortet Interessenskonflikte.
Diskussionsthemen im Ausschuss waren auch das Messerattentat eines Asylwerbers auf einen Behördenleiter in Dornbirn, Bedrohungen durch Rechtsextremismus und ein SPÖ-Vorstoß zum Verbot von Symbolen der identitären Bewegung. Diese und weitere Oppositionsanträge wurden vertagt.
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