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Ganztagsschulen: Gesetzesnovelle stellt Weiterführung der Förderung sicher

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Der Bund wird auch weiterhin erhebliche Fördermittel zum Ausbau von Ganztagschulen und zur Sicherung bestehender Angebote für die Nachmittagsbetreuung von SchülerInnen bereitstellen. Eine entsprechende Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz wurde vom Unterrichtsausschuss des Nationalrats einhellig gebilligt. Auch außerschulische Einrichtungen sollen demnach weiter Gelder erhalten, verschränkte Schulen nicht mehr vorrangig gefördert werden. Damit trage man dem Erhalt bestehender Betreuungsformen und somit dem Platzbedarf Rechnung, begründete Gertraud Salzmann (ÖVP) im Ausschuss die ÖVP-FPÖ-Initiative.

Kritik trotz Zustimmung zur Gesetzesnovelle kommt von SPÖ und NEOS. Angesichts des wachsenden Bedarfs müssten rascher zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, findet Sonja Hammerschmid (SPÖ). Das ursprünglich im Bildungsinvestitionsgesetz vorgesehene Ziel, bis 2025 ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung zu erreichen, sei wieder ins Auge zu fassen. 2018 wurde unter der ÖVP-FPÖ-Regierung der Ausbauzeitraum für ganztägige Schulformen bei gleichbleibendem Budget von 750 Mio. € bis 2032/33 erstreckt.

Harsch kritisierten SPÖ, NEOS und JETZT im Ausschuss das Anliegen von ÖVP und FPÖ, externe Vereine künftig vom Sexualkundeunterricht an Schulen auszuschließen. Lehrkräfte bräuchten bei der Vermittlung dieser sensiblen Inhalte Unterstützung durch ExpertInnen, sind sie überzeugt. Nötig sei für den schulischen Einsatz von Vereinen allerdings ein Akkreditierungsverfahren.

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