Niedrige Pensionen werden 2020 um bis zu 3,6% erhöht
Beim Pensionsgipfel am 28. August haben ÖVP, SPÖ und FPÖ vereinbart, niedrige Pensionen über das gesetzlich vorgesehene Ausmaß anzuheben. Um bis zu 3,6% sollen diese im kommenden Jahr steigen. Nun hat der Budgetausschuss des Nationalrats im Zuge der Beratungen über die Steuerreform 2020 grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwruf gegeben. Neben ÖVP, SPÖ und FPÖ stimmte auch die Liste JETZT für die kurzfristig von ÖVP und FPÖ eingebrachte Initiative. Kritik kommt von den NEOS, sie sehen in der Anpassung ein teures Wahlzuckerl und hätten das Geld lieber in Klimaschutz, Bildung und Infrastrukturmaßnahmen investiert.
Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2020 vor, Pensionen bis 1.111 € um 3,6% zu erhöhen. Das gilt auch für die Ausgleichszulage und diverse Opferrenten, etwa nach dem Heimopferrentengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Darüber wird die Erhöhung bis zu einer Pension von 2.500 € auf 1,8% abgeschmolzen. Für die übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € - das betrifft Gesamtpensionen über 5.220 € - eingezogen wird. Außertourlich angehoben wird auch die Ausgleichszulage für Ehepaare, im Gegenzug wird jedoch die Steuerbefreiung gestrichen.
Der Budgetausschuss hat außerdem den Weg für weitere Zweckzuschüsse an die Länder in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses freigemacht. Demnach wird der Bund auch 2019 und 2020 Mittel in Millionenhöhe zur Abdeckung entstandener Zusatzkosten bereitstellen.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 887/2019 (Pensionsanpassung, Pflegeregress)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 889/2019 (Steuerreformgesetz)