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Corona-Krise: Parlament gibt grünes Licht für drei weitere Gesetzespakete

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Der Nationalrat hat in Reaktion auf die Corona-Krise grünes Licht für drei weitere Gesetzespakete gegeben. Neben der Aufstockung des Krisenbewältigungsfonds und des Härtefallfonds wurde unter anderem beschlossen, die Mittel für Kurzarbeit zu erhöhen, 30 Mio. € für Familien in besonderen Notlagen bereitzustellen und Corona-spezifische Bonuszahlungen für MitarbeiterInnen bis 3.000 € steuerfrei zu stellen. Zudem wurden diverse Fristen, etwa für Pickerlüberprüfungen, verlängert und eine gesetzliche Grundlage für möglichen "Ergänzungsunterricht" während der Schulferien geschaffen. Auch ein vorübergehendes Kündigungsverbot bei Mietrückständen und spezielle Regelungen für Schutzmasken im Alltagsgebrauch gehören zum umfangreichen Paket. Insgesamt werden mit den drei Sammelnovellen 85 Gesetze geändert und sieben neue Gesetze geschaffen.

Trotz zum Teil massiver Vorbehalte der Opposition erhielten die drei Gesetzespakete letztendlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Zuvor nahmen die Abgeordneten noch einige Ergänzungen und Abänderungen vor. Das betrifft etwa die verpflichtende Freistellung von Beschäftigten mit schweren Vorerkrankungen von der Arbeitsleistung unter bestimmten Voraussetzungen, die Aufnahme von Privatzimmervermietern in den Adressatenkreis des Härtefallfonds und die Befreiung steuerfrei gewährter COVID-Hilfen und -Bonuszahlungen auch von der Sozialversicherungspflicht. Zudem sollen nicht nur Tageszeitungen, sondern auch Wochenzeitungen eine außertourliche Presseförderung erhalten.

In Form von Entschließungen sprachen sich die Abgeordneten unter anderem für Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten, eine Aufstockung des Personalstands beim Arbeitsmarktservice und die wissenschaftliche Begleitung von Home-Schooling aus. Zudem soll sichergestellt werden, dass BezieherInnen von Arbeitslosengeld während der Corona-Krise nicht in die Notstandshilfe rutschen.

Gegen die Gesetzespakete stimmten in letzter Konsequenz FPÖ und NEOS. Sie kritisierten die Vermischung von sinnvollen mit fragwürdigen Maßnahmen in den Sammelnovellen und sehen unter anderem Freiheitsrechte in Gefahr.

Einen Tag nach dem Nationalrat tagte der Bundesrat: Er erhob keinen Einspruch gegen die seinem Mitwirkungsrecht unterliegenden Beschlüsse und erteilte einzelnen Verfassungsmaterien wie der vorübergehenden Ermöglichung von Gemeinderats-Abstimmungen per Videokonferenz die erforderliche Zustimmung. Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, fanden sowohl die Sitzung der Länderkammer als auch jene des Nationalrats in reduzierter Zusammensetzung statt.

Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz bzw. auf der Website des Parlaments: