Arbeitslose erhalten künftig bei längeren Schulungen Bildungsbonus
Arbeitslose, die im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Schulung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, werden künftig – befristet – einen Bildungsbonus von 4 € pro Tag erhalten. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Regierung wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit gebilligt und kann damit noch im September beschlossen werden.
Der Bonus soll zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe und zum bestehenden Schulungszuschlag ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Um- bzw. Nachschulung zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 beginnt und vom Träger der Schulungseinrichtung selbst keine Zuschüsse gewährt werden. Kritik kommt von den NEOS, sie mahnten mehr Informationen über die Corona-Arbeitsstiftung ein.
Den Weg frei gemacht hat der Sozialausschuss außerdem für eine Verlängerung der sogenannten "Sonderbetreuungszeit" bis Ende Februar 2021. Gleichzeitig ist vorgesehen, betroffenen Betrieben ab Oktober die Hälfte der Lohnkosten – und nicht nur wie bisher ein Drittel – zu ersetzen. SPÖ und FPÖ pochten im Sozialausschuss weiter auf einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, konnten sich damit aber ebenso wenig durchsetzen wie mit der Forderung nach einer befristeten 30%-igen Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe.
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