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"Frühstarterbonus" wird ab 2022 abschlagsfreie Frühpension ersetzen

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Wer mindestens 45 Jahre gearbeitet und dafür Pensionsbeiträge gezahlt hat, kann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit 62 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Das wird sich ab dem Jahr 2022 ändern. ÖVP, Grüne und NEOS stimmten im Nationalrat dafür, die abschlagsfreie Langzeitversicherung wieder abzuschaffen. Stattdessen wird es künftig einen sogenannten "Frühstarterbonus" geben. Menschen, die vor dem 20. Lebensjahr ins Berusleben eingestiegen sind, werden demnach einen wertgesicherten Pensionsbonus von bis zu 60 € - konkret einen Euro pro Berufsmonat – erhalten. Voraussetzung sind mindestens 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre vor dem Pensionsantritt, davon 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr. Diese Regelung sei weitaus gerechter als die bestehende und komme auch Frauen mit niedrigen Pensionen zugute, machen die Koalitionsparteien geltend.

Massiver Protest gegen die Abschaffung der Langzeitversichertenregelung, die erst kurz vor den Wahlen 2019 im Spiel der freien Kräfte beschlossen worden war, kommt von SPÖ und FPÖ. Sie sprechen von "Pensionsraub" und kritisieren, dass Menschen, "die ein ganzes Leben hart gearbeitet haben", die ersten Zahler in der Corona-Krise seien. Die NEOS können die Empörung allerdings nicht nachvollziehen, auch sie qualifizieren die seinerzeitige Beschlussfassung als Gesetzespfusch. Die Kosten für den "Frühstarterbonus" werden von den Regierungsparteien mit rund 35 Mio. € pro Jahr veranschlagt.

Neu ist darüber hinaus, dass die erste Pensionsanpassung künftig aliquot erfolgt, abhängig davon, in welchem Monat man seinen Ruhestand angetreten hat. Zudem werden mit der Sozialversicherungsnovelle eine Reihe von Corona-Sonderregelungen verlängert. Das betrifft etwa die Bestimmungen über Arbeitsunfälle im „Homeoffice", die Freistellungsmöglichkeit von RisikopatientInnen, die Möglichkeit zur Ausweitung der sechswöchigen Schutzfrist in der Krankenversicherung per Verordnung, den Anspruch auf Waisenpension und die Selbstversicherung von Studierenden. Angehörige von Gesundheitsberufen, die aus der Frühpension heraus coronabedingt ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, sollen außerdem weiterhin keine Nachteile erleiden.

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