Coronavirus: Schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt werden künftig freigestellt
Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsparteien wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit angenommen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021.
In den Erläuterungen zum Antrag wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen und Kindergärtnerinnen von der Regelung profitieren. Ebenso können Lehrerinnen teilweise betroffen sein. Ein fallweises Berühren während der Arbeit sei aber nicht umfasst. Begründet wird die Freistellung mit neuen medizinischen Erkenntnissen, denen zufolge Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die NEOS: Sie vermissen eine Wahlfreiheit für die betroffenen Beschäftigten und sehen insgesamt einen "Gesetzespfusch".
Passiert haben den Sozialausschuss auch Novellen zum Zivildienstgesetz und zum Ausbildungspflichtgesetz. Anträge der Opposition fanden hingegen keine Mehrheit bzw. wurden vertagt. Zur Diskussion standen unter anderem regelmäßige Maskenpausen für Beschäftigte und die geplanten COVID-19-Massentests.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1301/2020 (Mutterschutzgesetz, Ausbildungspflichtgesetz, Maskenpause)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1302/2020 (Zivildienstgesetz, COVID-19-Massentests)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1303/2020 (Weitere Oppositionsanträge)