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Pauschalpreise bei per Telefon oder Internet bestellten Taxifahrten werden ermöglicht

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Mit einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, die den Verkehrsausschuss passiert hat, kann künftig ein Pauschalpreis für Taxifahrten bzw. Personenbeförderungen vereinbart werden, wenn diese per Telefon oder Internet bestellt wurden. Bei solchen Beförderungen muss in Zukunft auch kein Taxameter mehr verwendet werden.

Hintergrund ist, dass das Gelegenheitsverkehrsgesetz den Landeshauptleuten erlaubt, per Verordnung für bestimmte Gebiete verbindliche Taxitarife festzulegen. Von diesen Tarifen darf künftig abgewichen werden, wenn Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort vorab vereinbart werden. Der bei der Bestellung vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Die Landeshauptleute dürfen per Verordnung Mindest- und Höchstentgelte festlegen. ÖVP, Grüne und NEOS sahen darin eine positive Entwicklung für das Gewerbe Personenbeförderung. Die FPÖ konnte dem Vorschlag nichts abgewinnen, auch von der SPÖ kam deutliche Kritik.

Das Thema sorgte bereits im Vorfeld für Diskussionsstoff in der Taxibranche. Mit 1. Jänner 2021 werden Taxis und Mietwagen zu einem gemeinsamen Gewerbe zusammengefasst. Mit dieser im Juli 2019 beschlossenen Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wollte man einheitliche Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen schaffen. Vorab vereinbarte Fixpreise, wie sie etwa bei "Uber" Gang und Gäbe sind, sollten damit nur noch in wenigen Fällen, etwa für Schülertransporte, längere Pauschalmieten und Fahrten über Bundesländergrenzen hinweg, möglich sein. Nun soll diese Option der Preisbildung für alle AnbieterInnen gleichermaßen ermöglicht werden.

Angenommen hat der Verkehrsausschuss darüber hinaus eine Novelle zum Eisenbahngesetz und zum Unfalluntersuchungsgesetz, mit der zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden. Sie betreffen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems sowie die Eisenbahnsicherheit und bilden die so genannte "technische Säule" des 4. Eisenbahnpakets der EU. Damit soll ein weiterer Schritt zur Erreichung des EU-Ziels eines einheitlichen Eisenbahnraums in Europa gesetzt werden.

Der Verkehrsausschuss brachte außerdem eine Änderung des Seilbahngesetzes und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf den Weg. Damit werden Fristenhemmungen im Seilbahngesetz und die Möglichkeit der Suspendierung von Fahrverboten, die aufgrund von COVID-19 eingeführt wurden, verlängert.

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