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Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte wird bis Juni verlängert

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Seit Anfang dieses Jahres sind schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Das betrifft etwa Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergartenpädagoginnen. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Derzeit ist diese Regelung mit 31. März befristet, nun soll sie bis Ende Juni verlängert werden. Eine von ÖVP und Grünen beantragte Novelle zum Mutterschutzgesetz hat bereits den Sozialausschuss passiert und kann damit noch im Februar vom Nationalrat verabschiedet werden.

Der Beschluss im Sozialausschuss fiel mit breiter Mehrheit, nur die NEOS stimmten dagegen. Sie fordern Wahlfreiheit für die Betroffenen.

Gebilligt hat der Sozialausschuss darüber hinaus eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz. Demnach wird die Notstandshilfe – rückwirkend ab Jänner – für weitere drei Monate auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Eine derartige Regelung hat es bereits zwischen 16. März und Ende Dezember 2020 gegeben. Zudem können selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind, noch bis Ende März Arbeitslosengeld beziehen.

Weitere Verzögerungen gibt es hingegen beim ersten Langfristgutachen der Alterssicherungskommission. Die Frist für die Vorlage des Berichts, der einen Ausblick auf die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems bieten soll, wurde aufgrund der andauernden Corona-Pandemie neuerlich verschoben, und zwar auf November dieses Jahres.

Erstmals im Ausschuss war der neue Arbeitsminister Martin Kocher. Wie er erklärte, ist man gerade dabei, die Sozialpartnereinigung zu den neuen Homeoffice-Regelungen in konkrete Gesetzesbestimmungen zu gießen. Der Entwurf soll noch im Februar vorliegen und könnte laut ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger Ende März beschlossen werden. Schneller gehen soll es bei der Verlängerung der Kurzarbeit: Die Koalition stellte einen Beschluss bei den nächsten Nationalratssitzungen am 25. bzw. 26. Februar in Aussicht.

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