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Neues Amtssitzgesetz soll Österreich als Standort für internationale Organisationen und Konferenzen stärken

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Österreich soll mit einem eigenen Amtssitzgesetz als Amtssitz- und Konferenzstandort für internationale Organisationen und Konferenzen gestärkt werden. Dafür hat sich der Außenpolitische Ausschuss ausgesprochen. Genehmigt wurden zudem jährlich 2 Mio. € für das Rote Kreuz zur Erfüllung völkerrechtlich verankerter Aufgaben.

Das von der Bundesregierung vorgelegte neue Amtssitzgesetz soll im Konkreten die bisherigen, teils in unterschiedlichen Bundesgesetzen verstreuten gesetzlichen Regelungen über die Vorrechte und Befreiungen von internationalen Organisationen, anderen internationalen Einrichtungen, internationalen Konferenzen, Quasi-Internationalen Organisationen und anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen zusammenführen bzw. ersetzen. "Die Konkurrenz schläft nicht" sagte dazu Außenminister Alexander Schallenberg im Ausschuss. Es gehe nicht nur um Neuansiedelungen, sondern auch um die Absicherung bestehender Amtssitze sowie um einen erheblichen wirtschaftlichen Motor.

Im Zuge einer Änderung des Rotkreuzgesetzes, mit dem gesetzliche Rahmenbedingungen für die "Nationale Kommission zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts" geschaffen werden, soll das Österreichische Rote Kreuz zudem künftig vom Innenministerium jährlich 2 Mio. € für ihre Arbeit in Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht erhalten.