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Versicherte erhalten ab März fünf kostenlose Corona-Selbsttests pro Monat

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Alle Versicherten bis inklusive Jahrgang 2005 können ab März über Apotheken fünf kostenlose Corona-Selbsttests pro Monat beziehen. Der Nationalrat hat Ende Februar mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen die gesetzliche Grundlage dafür beschlossen. Die Identifizierung soll demnach durch das Stecken der e-card bzw. die Sozialversicherungsnummer erfolgen. Eine Gratis-Abgabe ist allerdings nur an jene Personen möglich, die sich nicht von der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA abgemeldet haben. Für die Abwicklung erhalten teilnehmende Apotheken ein pauschales Honorar von 10 € pro Packung. Auch der Bundesrat hat mittlerweile grünes Licht für das Vorhaben gegeben.

Geklärt wurde überdies die Kostenabgeltung für die von Apotheken bereits seit 8. Februar durchgeführten Corona-Testungen: Sie können der Krankenversicherung dafür 25 € in Rechnung stellen.

Auf Schiene gesetzt hat der Nationalrat außerdem zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich. Das betrifft etwa die verpflichtende Eintragung aller COVID-19-Impfungen in das elektronische Impfregister, die Ausstellung von Impfnachweisen und Genesungsbescheinigungen nach überstandener COVID-19-Infektion, Erleichterungen beim Einsatz von Gesundheitspersonal im Rahmen von Corona-Testungen, ein Informationsschreiben an RisikopatientInnen über die COVID-19-Impfung und die Verlängerung der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen um weitere drei Monate. Auch die für Unternehmen bei Überschuldung grundsätzlich geltende Insolvenzantragspflicht soll noch bis Ende Juni ausgesetzt bleiben.

Zur Forderung der SPÖ, auch Antigen-Selbsttests als Eintrittstests anzuerkennen, merkte Gesundheitsminister Rudolf Anschober im Bundesrat an, deren Zuverlässigkeit werde gerade erhoben.

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