Corona-Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert
Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Der Nationalrat hat in seiner Februarsitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz. Demnach kann die Arbeitszeit in Betrieben, die aufgrund eines Lockdowns geschlossen sind, weiterhin auf 0% herabgesetzt werden. Auch andere Sonderregelungen können beibehalten werden. Das heißt, dass betroffene ArbeitnehmerInnen über den März hinaus 80% bis 90% ihres Gehalts bekommen werden, auch wenn sie vorübergehend deutlich weniger arbeiten. Weiterhin Unterstützung vom AMS gibt es auch für die Schulung von MitarbeiterInnen während der Kurzarbeit, wie Arbeitsminister Martin Kocher betonte.
Beschlossen hat der Nationalrat darüber hinaus eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die unter anderem eine Aufstockung der Notstandshilfe in den Monaten Jänner bis März bringt. Die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt wird bis Ende Juni verlängert. Weitere Verzögerungen gibt es dagegen beim ersten Langfristgutachten der Alterssicherungskommission – die Frist für die Vorlage des einschlägigen Berichts wurde auf November 2021 verschoben.
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