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Lockdown: Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen werden gelockert

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Die Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen werden etwas gelockert. Das sieht die neue Lockdown-Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die vom Hauptausschuss des Nationalrats mehrheitlich genehmigt wurde. Demnach dürfen HeimbewohnerInnen ab Sonntag, dem 28. Februar, zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen. Derzeit ist nur ein Besuch von einer Person je Woche erlaubt. Gleiches gilt für Wohneinrichtungen für behinderte Menschen. Zudem werden LogopädInnen und deren PatientInnen von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Grundsätzlich ändert sich an den aktuellen Lockdown-Regelungen aber nichts: Die geltenden Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote wurden bis 9. März verlängert.

Genehmigt hat der Hauptausschuss auch die Niederlassungsverordnung 2021: Demnach dürfen heuer - abseits von Schlüsselkräften im Besitz der Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 6.020 Personen nach Österreich zuwandern.

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