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Einstieg in Europäische Staatsanwaltschaft mit 1. Juni

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Bereits 2017 hat sich ein Großteil der EU-Länder auf die Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft verständigt. Nun soll sie mit 1. Juni ihre operative Arbeit aufnehmen. Gerade noch fristgerecht hat der Nationalrat dazu auf Empfehlung des Justizausschusses mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS ein begleitendes Gesetzespaket beschlossen. Es enthält eine Reihe von Durchführungsbestimmungen und soll etwa effiziente Verfahren sowie die wirksame Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen gewährleisten.

Die Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft ist die Verfolgung von Straftaten, die zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU sind. Dabei geht es etwa um die missbräuchliche Verwendung von EU-Fördergeldern. Die Behörde gliedert sich in eine zentrale Ebene in Luxemburg, unter anderem mit je einem Europäischen Staatsanwalt aus den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten und in eine dezentrale Ebene direkt in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Als innerstaatlich handelnde Organe müssen pro Mitgliedstaat mindestens zwei Delegierte Europäische Staatsanwälte eingerichtet werden, die bereites ernannt worden seien, so Justizministerin Alma Zadić im Justizausschuss.

Seitens der Abgeordneten hervorgehoben wurde vor allem, dass es nun auch auf europäischer Ebene eine solche Behörde geben soll, gerade wenn es um die Bekämpfung internationaler finanzieller Betrugsmechanismen geht. Die FPÖ äußerte hingegen deutliche Bedenken und befürchtet etwa eine Untergrabung der innerstaatlichen Souveränität.

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