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Arbeitszeitregelung für SpitalsärztInnen: Bundesrat blockiert Nationalratsbeschluss

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Die vom Nationalrat beschlossene Verlängerung der arbeits­zeit­rechtlichen Sonder­regelung für Spitals­ärztInnen und anderes Gesund­heits­personal in Kranken­häusern kann erst zeit­verzögert in Kraft treten. SPÖ, FPÖ und NEOS sprachen sich im Bundesrat dagegen aus, den Gesetzes­beschluss durch­zu­winken. Damit können die neuen Bestimmungen erst nach Ablauf der acht­wöchigen Einspruchs­frist der Länder­kammer und damit nach dem geplanten Inkraft­tretens­datum 1. Juli kund­gemacht werden. Laut Beschluss dürfen Spitals­ärztInnen die allgemein geltende durch­schnittliche Wochen­arbeitszeit von maximal 48 Stunden weiterhin über­schreiten, wobei bis Mitte 2025 ein Wochen­limit von 55 Stunden und danach bis Mitte 2028 ein Wochen­limit von 52 Stunden vorgesehen ist.

Den Bundesrat passiert haben hingegen die weiteren Beschlüsse des Nationalrats vom 19., 20. und 26. Mai. Dabei geht es unter anderem um detaillierte gesetzliche Grund­lagen für den "grünen Pass", die Erhöhung der Mittel für die Investitions­prämie, ein Teil­verbot von Glyphosat, die Ausweitung des Haftungs­rahmens für Veranstaltungen sowie die Bereit­stellung kostenloser Antigen-Tests für die Gastro­nomie und Hotel­lerie. Zudem genehmigte die Länder­kammer den neuen EU-Eigen­mittel­beschluss, der auch die Einrichtung des 750 Mrd. € schweren Corona-Wieder­aufbau­fonds der EU besiegelt.

In der Aktuellen Stunde mit Justiz­ministerin Alma Zadić ging es um das Thema Gewalt­schutz. Zudem stand ein Antrag der Koalitions­parteien auf Änderung der Geschäfts­ordnung des Bundesrats zur Diskussion. Er hätte Geld­bußen von bis zu 250 € für Bundes­rätInnen vorgesehen, die im Plenar­saal oder in Ausschuss­lokalen gegen die in der Haus­ordnung verankerte Trage­pflicht von FFP2-Masken verstoßen, verfehlte aufgrund der geschlossenen Ablehnung der Opposition jedoch die notwendige Zweidrittel­mehrheit deutlich.

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