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Bundesrat verzögert neue Regelung der Arbeitszeit für Gesundheitspersonal in Spitälern

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Bundesrat blockiert Beschluss des Nationalrats

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Sonder­regelung für die Arbeits­zeit von Gesund­heits­personal in Spitälern verlängert werden soll. Die allgemeine maximale Arbeits­zeit pro Woche beträgt 48 Stunden. Das Gesund­heits­personal soll diese Arbeits­zeit weiterhin über­schreiten dürfen. Bis Mitte 2025 ist eine maximale Arbeits­zeit von 55 Stunden vorgesehen, danach bis Mitte 2028 eine maximale Arbeits­zeit von 52 Stunden.

Es war geplant, dass das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt. Im Bundesrat haben SPÖ, FPÖ und NEOS aber dagegen gestimmt. Das bedeutet, dass das Gesetz erst mit Verzögerung in Kraft treten kann.

Zustimmung zu anderen Beschlüssen des Nationalrats

Der Nationalrat hat in seinen Sitzungen am 19., 20. und 26. Mai weitere Beschlüsse gefasst. Der Bundesrat hat diesen Beschlüssen zugestimmt:

  • den gesetzlichen Grund­lagen für den "Grünen Pass". Mit dem Grünen Pass soll man in Zukunft nach­weisen können, dass man gegen COVID-19 geimpft ist, negativ auf COVID-19 getestet wurde oder an COVID-19 erkrankt war und wieder gesund ist.
  • der Erhöhung der finanziellen Mittel für die Investitions­prämie für Unter­nehmen.
  • dem teil­weisen Verbot des Unkraut-Bekämpfungs­mittels Glyphosat. Der Einsatz von Glyphosat wird stark kritisiert. Glyphosat steht in Verdacht für die Gesund­heit von Tieren und Menschen schädlich zu sein.
  • dem aus­ge­weiteten Haftungs­rahmen für Veranstaltungen. Die Bundes­regierung kann für Veranstal­terinnen und Veranstalter bei der Öster­reichischen Hotel- und Tourismus­bank die Haftung übernehmen.
  • dem Eigen­mittel­beschluss des Rats der Europäischen Union. Die Eigen­mittel sind das Ein­kommen der Europäischen Union. Damit kann dann auch der Corona-Wieder­aufbau-Fonds der Europäischen Union finanziert werden.

Aktuelle Stunde mit der Justiz­ministerin

In der Aktuellen Stunde mit Justiz­ministerin Alma Zadić ging es um das Thema Gewalt­schutz.

Keine Änderung der Geschäfts­ordnung

Der Bundesrat hat auch über einen Antrag von ÖVP und Grünen diskutiert. Mit diesem Antrag sollte die Geschäfts­ordnung des Bundesrats geändert werden. Die Geschäfts­ordnung regelt die Abläufe im Bundesrat und die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundes­rats. Die Regierungs­parteien haben vorgeschlagen: Mitglieder des Bundesrats sollen eine Geldstrafe von bis zu 250 Euro bekommen, wenn sie im Plenum und bei den Ausschüssen keine FFP2-Maske tragen. Dieser Antrag wurde aber von den Oppositions­parteien SPÖ, FPÖ und NEOS abgelehnt. Somit wurde er nicht angenommen, und die Geschäfts­ordnung wird nicht geändert.

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