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Nationalrat: Corona-Bonus für Gesundheitspersonal wird ausgeweitet

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Der vorgesehene Bonus für das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Gesundheits- und Pflegepersonal wird ausgeweitet. Das hat der Nationalrat auf Initiative der Koalitionsparteien kurzfristig beschlossen. Demnach sollen auch Reinigungskräfte in Spitälern und Pflegeeinrichtungen, die im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten tätig sind, in den Genuss der abgabenfreien Sonderzahlung kommen.

Die Mittel dafür stellt der Bund den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, vorgesehen sind durchschnittlich 500 € pro Person. Damit sollen die außerordentlichen Leistungen anerkannt werden, die ÄrztInnen und andere Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich in den letzten Monaten erbracht haben. Vom Anwendungsbereich umfasst sind auch gemeinnützig geführte Privatspitäler, stationäre Rehaeinrichtungen und mobile Pflegedienste. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen, wiewohl sich die beiden Oppositionsparteien weitergehende Regelungen gewünscht hätten.

Den Weg geebnet hat der Nationalrat darüber hinaus für eine Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und von coronabedingten Sonderbestimmungen im Suchtmittelgesetz. Zudem werden Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Teststraßen noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei bleiben, wobei die Grenze bei 1.000 € bzw. einem Stundensatz von 20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal liegt. Auch für die Ausgleichszulage und die Mindestsicherung werden Entschädigungen bis 1.000 € weiterhin nicht angerechnet.

Neben Apotheken wird es künftig auch ÄrztInnen und Vertragsambulatorien möglich sein, Corona-Tests für symptomfreie Personen anzubieten. Zudem wird die ELGA GmbH aufgrund der Verzögerungen beim "Grünen Pass" noch bis 30. Juni gedruckte Impfzertifikate in PDF-Form versenden. Betriebliche Corona-Testungen werden bis Ende September gefördert.

Ebenfalls noch bis Ende September gelten wird die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt. Werdende Mütter, die bereits vollen Impfschutz haben, müssen allerdings schon ab Juli wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Mit Ende Juni wird auch die Sonderfreistellung für ArbeitnehmerInnen, die einer Corona-Risikogruppe angehören, auslaufen.

Zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen hat der Nationalrat beschlossen, für weitere drei Monate, konkret bis Ende September, eine höhere Notstandshilfe auszuzahlen. Im Gegenzug wurde die Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten ein weiteres Mal verschoben. Diese soll nun erst ab Oktober wirksam werden. Für LeiharbeiterInnen können die Kollektivvertragspartner – ähnlich wie für Saisonbranchen – dauerhafte Ausnahmen vereinbaren.

Bis Mitte 2022 verlängert wird das Corona-Kurzarbeitsmodell, wobei Betriebe, die dieses in Anspruch nehmen, ab Juli Abschläge in Kauf nehmen müssen. Nur für Unternehmen mit besonders hohen Umsatzeinbußen werden die aktuellen Regeln befristet bis Jahresende weiter anwendbar sein. Eine kleine Änderung wurde kurzfristig bei der Frage der Urlaubsaliquotierung in Kurzarbeitszeiten vorgenommen: Demnach gilt die mehrfach kritisierte Bestimmung nur vorübergehend und wird mit Juli 2022 auslaufen. Weitere Beschlüsse haben die Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, im Bildungsbereich und im Fremdenrecht zum Inhalt.

Abseits des Themas Corona haben die Abgeordneten unter anderem eine Novelle zum Ärztegesetz, ein neues Medizinproduktegesetz, ein kleines Schulpaket sowie Änderungen im Heeresgebührengesetz verabschiedet. Damit soll die Einsatzbesoldung von Milizangehörigen vereinheitlicht werden. Zudem wurde kurzfristig beschlossen, die mit Jahresende befristete Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars um zwei Jahre bis Ende 2023 zu verlängern. Für Reisepässe und Personalausweise sind neue Sicherheitsstandards vorgesehen.

Gefasst hat der Nationalrat auch einige Entschließungen. Sie betreffen etwa die bessere Informationen von PatientInnen über Implantate, etwaige Kooperationen mit anderen EU-Ländern bei der Luftraumüberwachung, die Erarbeitung eines Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS), die Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren und die Erarbeitung eines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus.

Auf Verlangen der SPÖ befasste sich der Nationalrat mit Tierschutzfragen. Die SozialdemokratInnen drängen unter anderem darauf, die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden – mit Übergangsfristen – zu verbieten, konnten sich mit einem Fristsetzungsantrag aber nicht durchsetzen. Ebenso standen weitere Oppositionsanliegen wie eine Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft und ein Bericht des Petitionsausschusses zur Diskussion. In der Fragestunde mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ging es unter anderem um die Investitionsprämie, weitere Corona-Hilfsmaßnahmen und das Thema Digitalisierung.

Bereits am ersten Plenartag hatte der Nationalrat unter anderem eine Aufstockung des Härtefallfonds um eine Milliarde Euro und die Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Finanzbereich beschlossen.

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