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Nationalrat: Corona-Bonus jetzt auch für Reinigungskräfte in Spitälern
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- Corona-Bonus
Während der Corona-Pandemie mussten Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege Außerordentliches leisten. Für diese Leistungen soll das Gesundheitspersonal nun einen Bonus von durchschnittlich 500 Euro pro Person erhalten. Das gilt auch für Personal aus den meisten Privatspitälern, stationären Reha-Einrichtungen und im mobilen Pflegedienst.
Auch Reinigungskräfte in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sollen den Bonus jetzt bekommen. Das war den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne wichtig. Von dem Bonus müssen keine Steuern und keine Sozialversicherung gezahlt werden. Die Gelder für den Bonus stellt der Bund zur Verfügung. Beschlossen wurde der Corona-Bonus mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und den Grünen. Die Oppositionsparteien hätten sich aber noch weitere Regelungen gewünscht. - Das Covid-19-Maßnahmengesetz soll verlängert werden.
- Auch Corona-bedingte Sonderbestimmungen im Suchtmittelgesetz sollen verlängert werden. Dabei geht es darum, was eine Ärztin oder ein Arzt auf bestimmte Rezepte für Medikamente schreiben darf.
- Freiwillige Helferinnen und Helfer in den Test- und Impfstraßen werden für ihren Einsatz bezahlt. Für diesen Lohn müssen sie keine Steuern und keine Sozialversicherung zahlen. Das soll noch bis Ende September so bleiben. Allerdings liegt die Grenze bei 1.000 Euro. Wenn die HelferInnen mehr verdienen, müssen sie Abgaben zahlen.
Manche Personen bekommen Ausgleichszulage oder Mindestsicherung und helfen bei den Test-und Impfstraßen. Bei ihnen gilt: Auch hier liegt die Grenze bei 1.000 Euro Zuverdienst. Erst wer mehr als 1.000 Euro dazu verdient, bekommt weniger Ausgleichszulage oder Mindestsicherung. - Ärztinnen und Ärzte können zukünftig Corona-Tests durchführen bei Personen, die keine Corona-Symptome haben.
- Verzögerungen beim Grünen Pass
Die Elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA, wird noch bis zum 30. Juni gedruckte Impf-Bestätigungen als PDF versenden. - Corona-Testungen in Betrieben werden bis Ende September gefördert.
- Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte
Ab der 14. Schwangerschaftswoche dürfen manche Frauen derzeit wegen Corona nicht arbeiten und bekommen trotzdem ihren ganzen Lohn. Das betrifft Schwangere, die bei ihren Tätigkeiten nahen Körperkontakt zu anderen Personen haben, zum Beispiel Frisörinnen oder Kindergarten-Pädagoginnen. Diese Regelung gilt noch bis Ende September. Sie gilt aber nicht für Schwangere, die inzwischen einen vollen Impfschutz gegen Corona haben. Sie müssen ab Juli wieder arbeiten. - Sonderfreistellung für Beschäftigte, die einer Corona-Risikogruppe angehören
Diese Sonderfreistellung gilt nur mehr bis 30. Juni. Ab 1. Juli sollen diese Personen wieder arbeiten gehen. Wer gehört zu einer Corona-Risikogruppe? Das sind Personen, die besonders gefährdet sind, sehr schlimm an Corona zu erkranken. Zum Beispiel, weil sie bereits an einer anderen Krankheit leiden. - Die erhöhte Notstandshilfe wird es bis Ende September weiterhin geben.
- Kündigungsfristen von Arbeiterinnen / Arbeitern und Angestellten
Gleiche Kündigungsfristen gibt es erst ab Oktober. Ausnahmen soll es aber für Leih-Arbeiterinnen und Leih-Arbeiter geben. Eine ähnliche Regelung gibt es auch im Bereich der Saison-Arbeiterinnen und Saison-Arbeiter. - Corona-Kurzarbeit
Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, können noch bis Mitte 2022 eine Corona-Kurzarbeits-Beihilfe bekommen. Ab Juli wird es aber etwas weniger als bisher sein. Für Unternehmen mit besonders hohem Umsatz-Verlust gelten die aktuellen Regeln weiter bis Jahresende. - Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit
Urlaubsansprüche wurden in den letzten Monaten den verkürzten Arbeitszeiten der Kurzarbeit angepasst. Diese Regelung weicht aber vom Urlaubsgesetz ab und war stark umstritten. Die Regelung gilt jetzt nur mehr bis Ende Juni 2022. - Weitere Corona-bedingte Sonderregelungen wurden verlängert in den Bereichen: Arbeitslosenversicherung, Bildungsbereich, Fremdenrecht. Hier geht es vor allem darum, dass es weiterhin weniger persönliche Kontakte in den Verfahren gibt.
Weitere Themen im Nationalrat
- Neuerung zum Ärztegesetz
Hier geht es besonders um Veränderungen bei der Ausbildung, um die Sicherung der Qualität und um die Ärzteliste. In dieser Liste steht, welche Personen Ärztin oder Arzt sind. - Neues Medizinprodukte-Gesetz
Neue Vorgaben der Europäischen Union sollen berücksichtigt werden, damit Medizinprodukte in der gesamten EU sicherer werden. - Ein kleines Schulpaket
Es gibt eine Erneuerung von mehreren Gesetzen. Zum Beispiel: Bestimmte Schulversuche sollen zukünftig an allen Schulen angewandt werden. Außerdem sollen Lehrpläne überarbeitet werden. - Änderungen im Heeresgebühren-Gesetz
Hier wird es eine gleiche Bezahlung innerhalb der Miliz geben. Die Miliz ist ein Teil des Bundesheers. Hier arbeiten Männer und Frauen, die sich nach ihrem Grundwehrdienst oder ihrem Ausbildungsdienst freiwillig melden. - Preisbildung von bestimmten Medikamenten
Bis zum Jahresende hat es eine Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars gegeben. Diese Regelung wird bis Ende 2023 verlängert.
Generika und Biosimilars sind nachgeahmte Medikamente. Zuerst kommt ein Medikament auf den Markt. Später wird das Medikament oft von einer anderen Firma nachgeahmt und dann meist billiger verkauft. - Neue Sicherheitsstandards für Reisepässe und Personalausweise
Es soll zum Beispiel schwieriger werden, Reisepässe zu fälschen. - Es wurde eine Aufstockung des Härtefallfonds um 1 Milliarde Euro beschlossen.
- Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung Corona-bedingter Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Finanzbereich. So können zum Beispiel Gerichts- und Verwaltungsverfahren unter bestimmten Bedingungen auch mit Video-Konferenz abgehalten werden.
Entschließungen im Nationalrat
Der Nationalrat hat diese Entschließungen gefasst:
- Patientinnen und Patienten sollen bessere Informationen über Implantate bekommen. Besonders dann, wenn es Bedenken zur Sicherheit gibt. Dies soll im Medizinprodukte-Gesetz geregelt werden. Implantate sind künstliche Materialien, die in menschliche Körper eingesetzt werden. Zum Beispiel künstliche Zähne oder Herzschrittmacher.
- Überwachung des Luftraums: Es soll überdacht werden, in wie weit hier eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern der Europäischen Union (EU) möglich und sinnvoll ist.
- Es soll einen Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache geben.
- Es soll einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus geben.
- Gentechnik
Im Regierungsprogramm gibt es Vereinbarungen zum Thema Gentechnik. Die Bundesregierung soll sich in allen Gremien auf österreichischer Ebene und auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass diese Vereinbarungen eingehalten werden.
Von der Opposition eingebrachte Themen
- Tierschutz
Der Nationalrat debattierte in seiner Sitzung über dieses Thema, weil die SPÖ einen Antrag dazu eingebracht hat. Die SPÖ fordert: Die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden soll verboten werden. Der Gesundheitsausschuss soll sich bis zum 1. Juli mit diesem Thema befassen. Dies konnte die SPÖ aber nicht durchsetzen. - Eine Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft
Gefordert wurde: Die Volksanwaltschaft soll mehr prüfen können. - Ein Bericht des Petitionsausschusses
Hier ging es um 3 Petitionen und eine Bürgerinitiative.
Fragestunde
Bei der Fragestunde im Nationalrat stand dieses Mal Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Mittelpunkt. Gesprochen wurde über die Investitionsprämie. Unternehmen konnten diese in den letzten Monaten als Unterstützung bekommen. Weitere Themen in der Fragestunde waren die Corona-Hilfsmaßnahmen und Digitalisierung.
Diese Links führen Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:
- Mutterschutzgesetz, Kündigungsrecht, Notstandshilfe
- Kurzarbeit
- Heeresgebührengesetz, weitere Militärthemen
- Reisepässe, Sicherheit bei Sportveranstaltungen
- Sicherheitspolizeigesetz, Strategie gegen Rechtsextremismus
- Fragestunde mit Wirtschaftsministerin Schramböck
- Schulpaket, Gebärdensprache
- Artgerechte Schweinehaltung
- Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft, Petitionen
- Beschlüsse des Nationalrats vom 16. Juni