Impfpflicht im Nationalrat beschlossen
Die Pflicht zur COVID-19-Impfung wurde im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Sie gilt für alle Menschen ab 18 Jahren und tritt Anfang Februar in Kraft.
Die Bestimmungen zur Impfpflicht wurden nach einer Begutachtungsphase mit einem Rekord an Stellungnahmen und einem ExpertInnen-Hearing im Gesundheitsausschuss noch abgeändert. So wurde etwa die Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre angehoben. Die Impfpflicht wird in drei Phasen umgesetzt, wobei bis Mitte März eine Eingangsphase gilt, in der noch keine Strafen verhängt werden. Atteste für Ausnahmen von der Impfpflicht (Schwangere, Genesene, medizinische Gründe) werden durch Amts-, EpidemieärztInnen und spezielle Ambulanzen ausgestellt. Außerdem wird es ein begleitendes Monitoring durch eine Kommission im Bundeskanzleramt geben.
Um das Impftempo zu erhöhen, sprachen sich die Abgeordneten auf Initiative von ÖVP, Grünen und SPÖ zudem für ein sogenanntes Anreiz- und Belohnungspaket aus. So soll es etwa eine Impflotterie und - von der Höhe der Impfquote abhängige - Prämien für Gemeinden geben. Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordern die MandatarInnen darüber hinaus, den Ländern, den Gemeinden und den Verwaltungsgerichten ausreichend Ressourcen für die Umsetzung der Impfpflicht zur Verfügung zu stellen. Außerdem forderten sie den Gesundheitsminister auf, die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die dafür notwendigen kostenlosen Tests beizubehalten.
Die FPÖ übte bis zuletzt scharfe Kritik am Vorhaben und verlangte auch eine namentliche Abstimmung, die nach einer hitzigen Debatte bei 170 anwesenden Abgeordneten mit 137-Pro-Stimmen zu 33-Kontra-Stimmen ausging. Neben den FPÖ-MandatarInnen stimmten also auch vier NEOS-Abgeordnete und ein SPÖ-Mandatar gegen das Gesetz.
Einstimmig angenommen wurden hingegen Änderungen im Impfschadengesetz, die einen direkten Entschädigungsanspruch für etwaige COVID-19-Impfschäden gesetzlich verankern. Eine Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes bringt unter anderem eine Anhebung der Strafrahmen und der Höchststrafen. Ein dazu eingebrachter Abänderungsantrag ermöglicht den Bezirksverwaltungsbehörden, bei besonders schwerwiegenden Verstößen Betriebsstätten oder Orte der Zusammenkünfte per Bescheid für die Dauer von bis zu einer Woche zu schließen.
Die Impfung gegen COVID-19 war auch in einer von der FPÖ verlangten Kurzdebatte Thema. Sie nahm eine Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers zur Verabreichung der Injektion zum Anlass, um über die Sicherheit von COVID-19-Impfungen zu diskutieren.
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