Pensionserhöhung 2023: Höhere Ausgleichszulage und Einmalzahlung sollen Teuerung abfedern
Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen werden auch im kommenden Jahr – neben der allgemeinen Pensionserhöhung von 5,8% – wieder eine Einmalzahlung von bis zu 500 € als Teuerungsausgleich erhalten. Zudem wird die Ausgleichszulage außertourlich um 20 € erhöht und somit mit Jahresbeginn um insgesamt 80 € bzw. 7,74% auf knapp über 1.110 € steigen. Bezieher:innen besonders hoher Pensionen müssen hingegen Abstriche bei der Inflationsabgeltung hinnehmen. Das sind die Eckpunkte des Gesetzentwurfs zur Pensionserhöhung 2023, den der Sozialausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien auf den Weg gebracht hat. Von der Einmalzahlung werden demnach all jene profitieren, die weniger als 2.500 € Bruttopension beziehen. Diese ist außerdem – abhängig von der Pensionshöhe – gestaffelt.
Kritisch zum Paket äußerte sich die Opposition. Es hätte zwar schlimmer kommen können, sagte NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker, auf Dauer könne es sich aber nicht ausgehen, dass die Einkommen der Pensionist:innen schneller steigen als die der Erwerbstätigen. SPÖ und FPÖ ist die Pensionsanpassung hingegen zu niedrig. Sie hatten in eigenen Initiativen Pensionserhöhungen von bis zu 10% gefordert, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
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