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Nationalrat berät über Budget 2023 und weitere Gesetzesvorhaben

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Ein umfangreiches Programm hat sich der Nationalrat für die bevorstehende Plenarwoche vorgenommen. Neben dreitägigen Beratungen über das Budget 2023 und den neuen Bundesfinanzrahmen sind auch zahlreiche weitere Gesetzesbeschlüsse geplant.

Zum Auftakt der vier Sitzungstage werden die Abgeordneten am Dienstag, dem 15. November, über das Budgetbegleitgesetz und weitere mit dem Budget in Zusammenhang stehende Vorlagen beraten. Dabei geht es unter anderem um einen neuen milliardenschweren Umwelt-Fördertopf für die Industrie, eine deutliche Erhöhung des Heeresbudgets sowie Investitionszuschüsse für Klimaschutz-Projekte von Gemeinden in der Höhe von 500 Mio. €. Auch für weitere Umweltförderungen, die Sanierung von Trinkwasserversorgungsanlagen, die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung, den NPO-Fonds, die Bundestheater und Bundesmuseen, die Statistik Austria, die Sportförderung, das Forschungszentrum BFW und die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wird es zusätzliche Budgetmittel geben.

Weitere Vorhaben betreffen die Ausweitung der Mindesthandelsspannen für Tabakprodukte, die Fortführung der Umstrukturierung der Tabaksteuer, die Verlängerung des Zukunftsfonds, diverse Sonderzahlungen an die Länder und die Gewährung eines Bundeszuschusses für die Sanierung des Sitzes der steirischen Landesregierung, der "Grazer Burg". Zudem ist vorgesehen, die bestehende Kurzarbeitsregelung bis Mitte 2023 zu verlängern, die für die Einkommensteuer maßgebliche Pauschalierungsgrenze für Kleinunternehmer:innen auf 40.000 € zu erhöhen sowie COVID-19-Impfstoffe und Coronatests ein weiteres halbes Jahr von der Umsatzsteuer zu befreien. Eine Novelle zum Ausfuhrförderungsgesetz hat die Verlängerung des bestehenden Haftungsrahmen von 40 Mrd. € für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte bis Ende 2027 zum Ziel. Für den Ausbau der Schieneninfrastruktur können künftige Budgets mit 56,73 Mrd. € vorbelastet werden.

Das Bundesfinanzgesetz 2023 selbst und der zugehörige Bundesfinanzrahmen stehen ab Dienstagnachmittag zur Debatte. Kapitel für Kapitel werden die Abgeordneten über die Eckpunkte des Haushaltsentwurfs diskutieren, beginnend mit dem Budget der Obersten Organe und des Bundeskanzleramts sowie den Ausgaben für den Öffentlichen Dienst und den Sport. Die Schlussabstimmungen sind für Donnerstag, den 17. November anberaumt.

Mit Gesetzesvorhaben abseits des Budgets und zwei Volksbegehren werden sich die Abgeordneten schließlich am Freitag befassen. Konkret geht es dabei um ein neues Buchpreisbindungsgesetz, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen und die Umsetzung einer Digitalisierungs-Richtlinie der EU im Bereich des Gesellschaftsrechts. Demnach werden künftig etwa auch Firmenbuchanmeldungen von Einzelunternehmer:innen vollständig online durchgeführt werden können. Zudem sind einheitliche Gebühren für die erstmalige Eintragung eines Unternehmens ins Firmenbuch in Aussicht genommen. Von Seiten der Bevölkerung werden mit den Volksbegehren zum einen ein verfassungsrechtliches Verbot jedweder Impfpflicht und zum anderen Neuwahlen gefordert.

Darüber hinaus liegt den Abgeordneten eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien über die Finanzierung des weiteren U-Bahn-Ausbaus in der Bundeshauptstadt zur Genehmigung vor. Auch die Fassung mehrerer Entschließungen – etwa zu den Frauenprotesten im Iran, zur Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Tourismusbranche und zu Empfehlungen des Tierschutzrats – ist in Aussicht genommen. Der Rechnungshof hat Berichte zur Corona-Kurzarbeit, zur Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung und zum Auswahlprozess für Aufsichtsräte vorgelegt.

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