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Nationalrat liegen sechs Volksbegehren zur Beratung vor

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Insgesamt sechs Volksbegehren wurden dem Parlament von der Bundeswahlbehörde übermittelt. Das Themenspektrum ist umfangreich: Es reicht von der Abschaffung der COVID-Maßnahmen über das Recht auf Wohnen bis hin zu einer uneingeschränkten Bargeldzahlung. Ebenso werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderrechte verlangt. Auch zur Abschaffung der GIS Gebühr liegt eine Initiative vor.

Das erfolgreichste der sechs nun zur Beratung stehenden Volksbegehren war jenes für die uneingeschränkte Bargeldzahlung, das von 530.938 Personen bzw. 8,35 % der österreichischen Bevölkerung unterstützt wurde. Damit rangiert es auf Platz 13 der bisher 73 Volksbegehren in der Zweiten Republik. Auf Platz 22 reihte sich mit 364.346 Unterschriften das sogenannte "Abschaffung GIS Gebühr-Volksbegehren" ein, welches "mangelnde Programmqualität, die unzureichende Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags und parteipolitische Besetzungen" als Begründung anführt.

Diese beiden eingelangten Volksbegehren werden nicht die einzigen bleiben, mit denen sich der Nationalrat in naher Zukunft befassen wird. Mittlerweile haben nämlich vier weitere Initiativen die Hürde von 100.000 Unterschriften zur Behandlung im Parlament genommen, wobei es den Unterzeichner:innen im einen Fall um die Abschaffung der COVID-Maßnahmen und im anderen Fall um eine Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen geht. Zwei weitere – unter anderem zum Recht auf Wohnen sowie ein Kinderrechte-Volksbegehren, wurden dem Parlament übermittelt. Für die Kinderrechte gab es 172.015 Unterstützungen, es beinhaltet Forderungen wie die UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben, die tägliche Turnstunde in den Schulen und unter anderem ein Importverbot von Produkten aus Kinderarbeit.

Das "Black Voices"-Volksbegehren hat die notwendige 100.000-Stimmen-Hürde nicht erreicht und blieb mit 99.379 Eintragungen (1,56 % der Gesamtbevölkerung) hinter den Erwartungen zurück. Ziel der antirassistischen Initiative in Österreich war es die Stellung für Schwarze Menschen, Menschen afrikanischer Herkunft und People of Colour mit bundesverfassungsrechtlichen Maßnahmen zu verbessern und zu stärken.

Die eingelangten Volksbegehren werden in naher Zukunft den zuständigen Ausschüssen zugewiesen. Die Vorberatung eines Volksbegehrens im Ausschuss beginnen innerhalb eines Monats nach der Zuweisung. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat jedenfalls ein Bericht über das Ergebnis der Beratungen zu erstatten. Danach wird das Volksbegehren auch im Plenum des Nationalrats beraten.

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