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Justizausschuss stimmt Reform des Maßnahmenvollzugs zu

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Der sogenannte Maßnahmenvollzug soll reformiert werden. Der Maßnahmenvollzug ist die Unterbringung von psychisch schwer kranken Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrechern. Sie sind wegen ihrer Krankheit nicht schuldfähig und können deshalb nicht in Gefängnissen untergebracht werden.
Die Basis für die Reform legten ÖVP und Grüne im Justizausschuss des Nationalrats. Sie haben eine Regierungsvorlage angenommen, die neue Voraussetzungen für die Einweisung enthält.

In Zukunft wird eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung drei Jahre beträgt. Bisher war das schon bei einem Jahr möglich. Es darf sich dabei aber nicht um eine schwere Körperverletzung oder Sexualdelikte handeln. Jugendliche sollen erst nach einem Kapitalverbrechen in den Maßnahmenvollzug kommen. Ein Kapitalverbrechen ist so schlimm, dass man dafür mindestens zehn Jahre Strafdrohung erhält. Der Gesetzesvorschlag sagt, dass in diesen Fällen jugendpsychiatrische Sachverständige bei der Diagnose beigezogen werden müssen.
Laut dem Novellenentwurf müssen die Maßnahmen laut in Zukunft jährlich überprüft werden.
Auch für verurteilte Terroristinnen und Terroristen wird es Neuerungen geben. Sie sind an die Bestimmungen für gefährliche Rückfallstäterinnen und Rückfallstäter angelehnt.

Oppositionsparteien sehen schwere Mängel

Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und FPÖ sehen im Gesetzesentwurf schwere Mängel. Sie sehen keine Ausweitung an entsprechend ausgestatteten Einrichtungen für psychisch kranke Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher. Es fehlt auch eine Verbesserung der Gutachten für eine Einweisung.

Justizministerin Alma Zadic hielt fest: Nach 50 Jahren Stillstand im Maßnahmenvollzug wird die Reform nun eingeleitet. Ziel ist: Die Einweisungen von Personen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind, sollen treffsicherer werden. Die gesetzlichen Vorbereitungen für bessere Behandlung und Betreuung der Angehaltenen laufen bereits, sagte sie.

In einer Aktuellen Aussprache mit Justizministerin Zadić ging es vor allem um die kommenden gesetzlichen Schwerpunkte des Justizressorts. Die Ministerin geht davon aus, dass man sich etwa beim Korruptionsstrafrecht oder beim Makler-Gesetz in den letzten Abstimmungen befindet.

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