Aberkennen von Ehrenzeichen auch für bereits Verstorbene
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat einem neuen Bundes-Ehrenzeichen-Gesetz zugestimmt.
Der Ausschuss hat auch weiteren Gesetzesvorschlägen zugestimmt.
Schon länger gibt es Beschwerden: In Österreich ist es nicht oder nur schwer möglich, dass jemandem ein Ehrenzeichen wieder aberkannt wird. Das soll sich nun ändern.
Eine breite Mehrheit im Verfassungsausschuss des Nationalrats hat einem neuen Ehrenzeichen-Gesetz zugestimmt: Damit wird es möglich, dass auch einem bereits verstorbenen Menschen das Ehrenzeichen aberkannt wird.
Außerdem regelt das neue Gesetz genau, unter welchen Bedingungen ein vom Bund verliehenes Ehrenzeichen widerrufen oder aberkannt werden kann.
Das Gesetz betrifft
- Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich,
- das Bundes-Ehrenzeichen und das Ehrenzeichen und
- das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst.